ra-firm
Rechtsanwalt der Unternehmer
Stuttgart | Rottenburg | Bondorf
Dipl. Betriebswirt (FH) Wolfgang Schiebel, Bankkaufmann, CEO AdvoTax Steuerberatung
Maieräckerstr. 10
72108 Rottenburg
Fon 07472-25505
Fax 07472-25506
Alte Weinsteige 40
70180 Stuttgart
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Hindenburgstr. 43
71149 Bondorf
Fon 07457-9482211
Fax 07457-9482212
Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen
ra-firm ist eine Abteilung der Kanzlei für Finanzen-Recht-Steuern von Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt (FH) Bankkaufmann Wolfgang Schiebel, welche sich seit über 20 Jahren auf die Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Steuererklärungen für Firmen, Unternehmen, Buchhaltungsbüros, Unternehmensberater, usw. spezialisiert hat.
Selbstständigkeit mit einem Buchhaltungsbüro
Sie wollen sich hauptberuflich oder nebenberuflich mit einem Buchhaltungsbüro selbständig machen ? Regelmäßig können Sie die Buchhaltungen bei freier Zeiteinteilung bearbeiten. Zu beachten sind jedoch steuerrechtliche Abgabefristen der Unternehmer.
Wir sind Ihnen hierbei gern mit Rat und Tat behilflich. Wenn Sie es wünschen erstellen wir für Ihre Mandanten alle Jahresabschlüsse, nebst den erforderlichen steuerlichen Erklärungen. Weitere Details können wir gerne in einem Beratungsgespräch erörtern.
Wir erstellen Ihre Steuer - Erklärungen
- Einkommensteuer - Erklärung
- Körperschaftssteuer - Erklarung
- Umsatzsteuer - Erklärung
- Gewerbesteuer - Erklärung
- Erbschaftssteuer - Erklärung
Unsere Leistungen
- Jahresabschlüsse
- Bilanzen
- Einnahmen-Überschussrechnungen
- Steuererklärungen
- laufende Finanz- und Lohnbuchhaltungen
- betriebswirtschaftliche Beratungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Finanzbuchhaltungen (Konkurrenzschutz für Buchhaltungsbüros)
- Lohnbuchhaltungen (Konkurrrenzschutz für Buchhaltungsbüros)
für
- Firmen (Einzelfirma bis Kapitalgesellschaft)
- Buchhaltungsbüros
- Unternehmensberatungen
- Freiberufler
Überlassen Sie Ihre Steuerdeklarationen nicht jedweder Person, ohne die erforderliche Sachkompetenz.
Die billigste Steuererklärung kann Sie teuer zu stehen kommen, wenn Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird,
dass diese und/oder die Buchführung fehlerhaft ist mit der Folge von Steuerzahlungen in 5 oder gar 6-stelliger Höhe.
Aus unserer 20-jährigen Erfahrung wissen wir, dass dies keine Einzelfälle sind.
Besser gut beraten - als später drauf zahlen:
Nach § 3 StBerG sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen befügt:
1.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
2.
Partnergesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nr. 1 genannten Personen sind.
3.
Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften.
Nur die vorgenannten Experten verfügen über die erforderliche fachliche und rechtliche Kompetenz.
Kontakt
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Letzte Änderung am Dienstag, 2. Februar 2021 um 14:16:14 Uhr.
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