Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und erheben ggf. Einspruch bei der Finanzbehörde.
Sollte die Finanzbehörde den Einspruch als unbegründet zurückweisen, vertreten wir Sie im Klageverfahren vor dem örtlich zuständigen Finanzgericht und ggf. vor dem Bundesfinanzhof München.