Einnahmen-Überschussrechnungen

Wenn Sie nicht buchführungspflichtig sind und auch keine Finanzbuchhaltung unterhalten wollen, erstellen wir Ihnen gerne eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Wir erstellen Einnahmen-Überschussrechnungen für
- Einzelunternehmen
- Freiberufler
- juristische Personen
- Privatpersonen
Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel